Im Tennis gilt für die Zeit des voraussichtlich 20-tägigen Lockdowns:
- Tennis darf nur mit Personen aus dem gleichen Haushalt, mit dem/der nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebenspartner:in, mit einzelnen engsten Angehörigen (Eltern, Kinder und Geschwister), mit einzelnen wichtigen Bezugspersonen und nur auf Outdoor-Plätzen betrieben werden. Spitzensport ist davon ausgenommen.
- Verbot des Betretens von Indoor-Sportstätten
- Es gilt wieder 2m Abstand zu haushaltsfremden Personen.
- In geschlossenen Räumen ist eine FFP2-Maske zu tragen.
- Die Kantine muss geschlossen bleiben.